Spanische Staatsbürger, die Vermögenswerte im Ausland besitzen, sind gesetzlich verpflichtet, diese über das Formular 720 (Modelo 720) anzugeben – eine informative Steuererklärung, die eingeführt wurde, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz zu verbessern.

Bei Frau Legal beraten unsere Steueranwälte auf Mallorca und Ibiza Gebietsansässige und Gebietsfremde hinsichtlich der korrekten Erfüllung dieser Verpflichtung gemäß den neuesten Kriterien der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

1. Was ist das Formular 720 und wer muss es einreichen?

Das Formular 720 ist eine obligatorische Erklärung für spanische Steuerpflichtige, die Vermögenswerte oder Rechte im Ausland in Höhe von mehr als 50.000 € in einer der folgenden Kategorien besitzen:

  1. Bankkonten (Girokonten, Sparkonten, Einlagenkonten usw.)
  2. Wertpapiere, Versicherungspolicen oder Anteile an Unternehmen mit Sitz im Ausland
  3. Immobilien oder Rechte an Immobilien außerhalb Spaniens

Nichtansässige sind nicht verpflichtet, diese Erklärung einzureichen, es sei denn, sie werden im Laufe des Geschäftsjahres spanische Steuerinländer.

📘 Referenz: Steuerbehörde – Formular 720

2. Einreichungsfrist

Die Erklärung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. März jedes Jahres eingereicht werden und die Informationen des vorangegangenen Geschäftsjahres enthalten.

Eine erneute Einreichung in den Folgejahren ist nur erforderlich, wenn:

  • Der Wert der angegebenen Vermögenswerte steigt um mehr als 20.000 € oder
  • Es werden neue Vermögenswerte erworben, die den Schwellenwert für die Meldepflicht erreichen.

3. Was passiert, wenn das Formular 720 nicht oder falsch eingereicht wird?

Bis 2022 waren die Strafen für Verstöße extrem hoch – oft unverhältnismäßig im Verhältnis zum nicht angegebenen Betrag. Das Urteil des EuGH vom 27. Januar 2022 erklärte diese Strafen jedoch für EU-rechtswidrig und zwang Spanien zu einer Reform seines Systems.

Derzeit:

  • Die Geldstrafen wurden erheblich reduziert.
  • Die Steuerbehörde kann weiterhin Standardverwaltungsstrafen für die Nichtmeldung verhängen, die jedoch 50 % des nicht gemeldeten Betrags nicht überschreiten dürfen.
  • Die Verjährungsfrist für Steuerverbindlichkeiten beträgt nun 4 Jahre, entsprechend anderen Steuerverfahren.

Diese Reform gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und schützt gleichzeitig die Rechte der Steuerzahler und die Rechtssicherheit.

4. Warum diese Erklärung wichtig ist

Auch wenn die Strafen gemildert wurden, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Steuerbehörde überprüft weiterhin internationale Finanzdaten durch automatische Austauschsysteme wie CRS (Common Reporting Standard).

Formular 720 korrekt ausfüllen:

  • Zeigt vollständige Steuertransparenz.
  • Vermeidet künftige Inspektionen und Sanktionen.
  • Erleichtert die Vermögens- und Erbschaftssteuerplanung für Personen mit internationalen Vermögenswerten.

5. Wie Frau Legal helfen kann

Erfahren Sie, wer Vermögenswerte im Ausland angeben muss, welche neuen EU-konformen Strafen gelten und wie Frau Legal Ihnen dabei helfen kann, das spanische Steuerrecht einzuhalten.

  • Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien.
  • Analyse, welche Vermögenswerte gemeldet werden müssen.
  • Formular 720 sicher vorbereiten und einreichen.
  • Beratung zu den Auswirkungen der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) und der Erbschaftssteuer.

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