Neues Planungsgesetz auf den Balearen (III): Planungsgenehmigungen und vorherige Mitteilungen
Bevor Sie mit Bau-, Renovierungs- oder Nutzungsänderungsarbeiten an einer Immobilie auf den Balearen beginnen, müssen Sie unbedingt wissen, wann eine Baugenehmigung oder eine vorherige Mitteilung erforderlich ist. Das Handeln ohne die erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen und Rückbauverfügungen.
In diesem Artikel erläutern unsere Spezialisten für Immobilien- und Planungsrecht auf Mallorca und Ibiza die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren und was zu tun ist, um mögliche Verstöße zu vermeiden.
Was ist eine Planungsgenehmigung?
Gemäß Artikel 145 des Raumordnungsgesetzes der Balearen (LUIB) ist eine Raumordnungsgenehmigung „die Verwaltungshandlung, mit der die Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen erteilt wird, die die Umgestaltung oder Nutzung von Grundstücken, die Parzellierung, den Abriss, die Belegung oder die Bewirtschaftung bestimmter Grundstücke oder Liegenschaften betreffen“.
Artikel 146 des LUIB legt die Maßnahmen fest, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, darunter:
- Stadtentwicklung und Parzellierung von Grundstücken.
- Erdaushub, Planierung oder Deponierung.
- Bau oder Erweiterung von Gebäuden, die ein technisches Projekt erfordern.
- Aufstellung von vorgefertigten oder mobilen Bauten, außer auf genehmigten Campingplätzen.
- Vollständiger oder teilweiser Abriss von Gebäuden.
- Änderung der Nutzung von Gebäuden oder Räumlichkeiten.
- Massenfällung geschützter Bäume oder Vegetation.
- Anbringung von Außenwerbung, die von öffentlichen Straßen aus sichtbar ist.
- Grundstücksumzäunung oder Grundstücksbegrenzung.
- Aufbau von Telekommunikations- oder Funknetzen.
- Eröffnung neuer Straßen oder Zufahrtswege.
- Erste Nutzung oder Inbetriebnahme von Gebäuden und Anlagen.
- Unterirdische Bauwerke für Park-, Industrie- oder Gewerbezwecke.
Kurz gesagt, jede Bebauung oder Veränderung von Grundstücken oder Immobilien, die mit einer physischen Veränderung oder einer neuen Nutzung verbunden ist, erfordert in der Regel eine Genehmigung.
Was ist eine vorherige Mitteilung?
Die vorherige Mitteilung (Artikel 145 und 148 LUIB) ist ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Arbeiten oder geringfügige Verbesserungen, für die kein technisches Projekt erforderlich ist.
Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten und eine Beschreibung der geplanten Arbeiten bei der örtlichen Stadtverwaltung einreichen. Nach Einreichung können Sie sofort mit den Arbeiten beginnen – sofern diese allen Vorschriften entsprechen –, wobei sich die Behörden das Recht vorbehalten, diese jederzeit zu überprüfen oder zu kontrollieren.
Dieses System rationalisiert kleinere Eingriffe und gewährleistet gleichzeitig die administrative Kontrolle und Rechenschaftspflicht.
Konsequenzen des Handelns ohne Lizenz oder vorherige Mitteilung
Die Durchführung von Arbeiten ohne die erforderliche Genehmigung oder ohne vorherige Anmeldung stellt gemäß LUIB einen schweren oder sehr schweren Verstoß gegen die Bauvorschriften dar.
In solchen Fällen kann die Verwaltung ein Verfahren wegen Verstößen gegen die Stadtplanung einleiten, das zu folgenden Konsequenzen führen kann:
- Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit, wobei der Eigentümer verpflichtet ist, die Bauarbeiten zu legalisieren oder das Gebaute abzureißen.
- Geldstrafen und Verwaltungsstrafen, oft in beträchtlicher Höhe.
- Zivilrechtliche Haftung für Schäden, die Dritten zugefügt werden.
- Strafrechtliche Haftung in schweren Fällen.
Gemäß Artikel 164 LUIB gehören zu den verantwortlichen Parteien:
- Eigentümer, Bauträger und Bauunternehmer,
- Projektmanager und Architekten,
- Und im Falle von Unternehmen die juristische Person selbst, die die Kosten für die Wiederherstellung des Eigentums und die Entschädigung betroffener Dritter trägt.
Rechtsberatung vor Beginn jeglicher Arbeiten
Um Strafen zu vermeiden, sollten Sie immer einen auf Planungsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, bevor Sie mit Arbeiten oder Umbauten an Ihrer Immobilie beginnen. Die Anforderungen können je nach Gemeinde und Art der Flächennutzungsplanung erheblich variieren.
Bei Frau Legal bietet unser Team von Rechtsanwälten auf Mallorca und Ibiza fachkundige Beratung zu städtebaulichen Verfahren und hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass alle Genehmigungen und Mitteilungen ordnungsgemäß eingereicht werden – und schützt Ihr Eigentum vor kostspieligen rechtlichen Konsequenzen.
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