Einreichung der spanischen Mehrwertsteuer (IVA): Wichtige Informationen für Immobilienbesitzer und Investoren

Wenn Sie Immobilien in Spanien besitzen oder hier geschäftlich tätig sind, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Verpflichtungen hinsichtlich der spanischen Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido) kennen. Unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, wirkt sich die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht auf Immobilientransaktionen, Vermietungen und Dienstleistungen aus.

Bei Frau Legal bietet unser Team von Steueranwälten auf Mallorca und Ibiza fachkundige Beratung zu Mehrwertsteuerpflichten für Privatpersonen und Unternehmen und gewährleistet die Einhaltung der spanischen und EU-Vorschriften.

1. Was ist die Mehrwertsteuer (IVA) in Spanien?

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die in Spanien auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Sie unterliegt dem Gesetz 37/1992 und dem Königlichen Dekret 1624/1992, die mit den Mehrwertsteuerrichtlinien der EU im Einklang stehen.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 21 %, wobei für bestimmte Waren und Dienstleistungen (wie Grundnahrungsmittel, Transport oder kulturelle Veranstaltungen) ermäßigte Sätze von 10 % und 4 % gelten.

Im Immobilienbereich hängen der anzuwendende Steuersatz und die Frage, ob Mehrwertsteuer anfällt, von der Art der Transaktion ab.

2. Mehrwertsteuer bei Immobilientransaktionen

In Spanien wird die Mehrwertsteuer auf die erste Übertragung einer neuen Immobilie erhoben (in der Regel vom Bauträger oder Bauunternehmer an den Erstkäufer). Nachfolgende Verkäufe zwischen Privatpersonen sind in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit und unterliegen stattdessen der Grunderwerbsteuer (ITP).

Beispiele:

  • Kauf einer Neubauimmobilie: unterliegt einer Mehrwertsteuer von 10 % (Wohnzwecke) oder 21 % (gewerbliche Zwecke).
  • Grundstückskauf: 21 % Mehrwertsteuer, wenn der Verkäufer ein Unternehmen oder ein gewerblicher Bauträger ist.
  • Gebrauchte Immobilien: von der Mehrwertsteuer befreit, unterliegen jedoch der ITP, die auf den Balearen je nach Preis zwischen 8 % und 11,5 % liegt.

Wenn ein Unternehmen Immobilien für geschäftliche Zwecke erwirbt, kann es die gezahlte Mehrwertsteuer über seine Mehrwertsteuererklärung zurückfordern, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind..

3. Mehrwertsteuerpflichten für nicht ansässige Eigentümer

Nicht ansässige Personen oder Unternehmen, die Immobilien in Spanien vermieten, können in bestimmten Fällen mehrwertsteuerpflichtig sein – insbesondere bei der Vermietung an Unternehmen oder zu touristischen Zwecken..

  • Langfristige Vermietungen für Wohnzwecke: Mehrwertsteuerbefreit.
  • Kurzzeit- oder Touristenvermietungen: unterliegen in der Regel einer Mehrwertsteuer von 21 %.

Nichtansässige müssen sich in Spanien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, indem sie eine spanische Steueridentifikationsnummer (NIF) beantragen und regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen (Modelo 303) sowie jährliche Zusammenfassungen (Modelo 390) einreichen.

📄 Weitere Informationen: Steuerbehörde – Formular 303

4. Umsatzsteuererklärung und Fristen

Die Umsatzsteuererklärung wird in Spanien in der Regel vierteljährlich eingereicht:

  • 1. Quartal: April 20
  • 2. Quartal: Juli 20
  • 3. Quartal: Oktober 20
  • 4. Quartal: 30. Januar (zusammen mit der Jahresübersicht)

Unternehmen mit einem höheren Umsatz müssen möglicherweise im Rahmen des Systems zur sofortigen Informationsübermittlung (SII) monatlich Umsatzsteuer abführen.

Die nicht fristgerechte Einreichung oder Zahlung der Mehrwertsteuer kann zu Strafen in Höhe von 50 % bis 150 % des nicht gezahlten Betrags zuzüglich Verzugszinsen führen.

5. Warum einen Steueranwalt beauftragen?

Das spanische Mehrwertsteuerrecht ist komplex, insbesondere für ausländische Investoren, Unternehmen oder Immobilienbesitzer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten. Fehler bei der Mehrwertsteueranmeldung oder -abrechnung können zu hohen Geldstrafen und administrativen Komplikationen führen.

Bei Frau Legal unterstützen wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Umsatzsteueranmeldung in Spanien
  • Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen (Modelo 303 und 390)
  • Verwaltung der Mehrwertsteuerrückerstattung für geschäftliche Immobilienkäufe
  • Vertretung von Kunden gegenüber der spanischen Steuerbehörde

💼 Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Steuer- und Finanzrecht oder kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung auf Mallorca und Ibiza.