Der Kauf einer Immobilie im Ausland kann eine der lohnendsten, aber auch komplexesten Erfahrungen sein. Von Immobilienpreisen, Visa und Steuern bis hin zu rechtlichen Verfahren und Finanztransfers erfordert jeder Schritt sorgfältige Aufmerksamkeit. Ein Faktor, den Käufer jedoch oft übersehen, ist der Devisenhandel – ein Schlüsselelement, das sich erheblich auf die Gesamtkosten Ihrer Investition auswirken kann.
Bei FRAU LEGAL helfen wir unseren Mandanten nicht nur, sich im spanischen Immobilienrecht zurechtzufinden, sondern auch zu verstehen, wie sich finanzielle und steuerliche Entscheidungen im Ausland auf ihren Kauf in Spanien, insbesondere auf den Balearen, auswirken können.
Den Devisenmarkt verstehen
Der Devisenmarkt (Forex) unterliegt ständigen Schwankungen – und selbst kleine Wechselkursschwankungen können erhebliche Auswirkungen haben, wenn große Geldbeträge für einen Immobilienkauf überwiesen werden.
Zum Beispiel:
- Im Februar 2022 war 1 £ 1,20 € wert, der beste Kurs seit zwei Jahren.
- Nur wenige Tage später fiel der Pfund-Euro-Kurs aufgrund einer Änderung der Politik der Europäischen Zentralbank auf 1,18 Euro.
Ein Unterschied von 2 Cent mag gering erscheinen, aber bei Überweisungen von Hunderttausenden Euro kann dies zu Verlusten oder Einsparungen in Höhe von Tausenden Euro führen.
Um sich vor diesen Schwankungen zu schützen, ist es unerlässlich, mit professionellen Devisenmaklern zusammenzuarbeiten. Diese bieten:
- Feste Wechselkurse zur Vorab-Sicherung von Immobilienpreisen.
- Fachkundige Beratung für die effiziente Abwicklung internationaler Zahlungen.
- Schnellere, sicherere Transaktionen zu günstigeren Konditionen als bei Banken.
Obwohl Bufete Frau selbst keinen Geldwechsel anbietet, haben wir sehr gute Erfahrungen mit Privalgo gemacht, einem vertrauenswürdigen Devisenspezialisten, der sichere und kostengünstige internationale Überweisungen anbietet.
Urteil des EuGH zum Formular 720 in Spanien
Das Formular 720 ist eine obligatorische informative Erklärung für spanische Steuerpflichtige, die Vermögenswerte im Ausland besitzen (wie Immobilien, Bankkonten, Aktien oder Unternehmen).
Kürzlich entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass das frühere Sanktionssystem Spaniens für das Formular 720 gegen den EU-Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstößt.
Das Urteil legt fest:
- Eine Verjährungsfrist: Bisher waren die Strafen für Verstöße unbefristet. Jetzt müssen sie nach einer angemessenen Frist verfallen.
- Verhältnismäßigkeit der Geldbußen: Die Strafen für verspätete oder fehlende Meldungen wurden als überhöht und unverhältnismäßig angesehen und müssen nun reduziert werden.
Wenn Sie nach dem alten System bestraft wurden, kann unsere Steuerrechtsabteilung Ihnen dabei helfen, Ihren Fall zu überprüfen und mögliche Rückerstattungen geltend zu machen.
Mehrwertsteuer oder Grunderwerbsteuer (ITP): Was gilt beim Kauf einer Immobilie?
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien fallen je nach Art der Transaktion zwei Hauptsteuern an: die Mehrwertsteuer (IVA) oder die Grunderwerbsteuer (ITP).
1. Grunderwerbsteuer (ITP)
- Gilt für Wiederverkäufe (von Privatpersonen verkaufte Immobilien).
- Der Steuersatz auf den Balearen liegt zwischen 8 % und 11,5 %, je nach Wert der Immobilie.
2. Mehrwertsteuer (IVA)
- Gilt für neue Immobilien, die zum ersten Mal verkauft werden (in der Regel durch Bauträger oder Projektentwickler).
- Der Steuersatz beträgt 10 % für Wohnimmobilien und 21 % für Gewerbeimmobilien.
Erfolgt der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung, gilt er ebenfalls als Erstübertragung und unterliegt der Mehrwertsteuer.
3. Zwischen Fachleuten
- Wenn beide Parteien Gewerbetreibende sind, fällt Mehrwertsteuer an – diese kann jedoch für den Käufer oft abzugsfähig sein.
Es ist wichtig zu wissen, welche Steuer anfällt, um die tatsächlichen Kosten Ihrer Investition zu berechnen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Benötigen Sie Rechtsberatung vor dem Kauf in Spanien?
Der Kaufprozess in einem anderen Land kann einschüchternd wirken, aber mit der richtigen rechtlichen und finanziellen Beratung kann er auch sicher und lohnenswert sein.
Bei Frau Legal bieten wir umfassende Rechtsberatung zum Immobilienkauf für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger und stellen sicher, dass jede Transaktion den spanischen Gesetzen und Steuervorschriften entspricht.



