Spanien bietet eines der vorteilhaftesten Programme für einen Aufenthalt durch Investitionen in Europa – einen rechtlichen Rahmen, der Fachkräfte, Unternehmer und Investoren aus aller Welt anzieht.
Durch das Gesetz 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung können Nicht-EU-Bürger durch eine qualifizierte Investition eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten, die im Volksmund als „Goldenes Visum” bekannt ist.

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Bei Frau Legal begleiten unsere Einwanderungsanwälte auf Mallorca und Ibiza Investoren bei jedem Schritt dieses Prozesses und sorgen dafür, dass die Investition, die Dokumentation und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften reibungslos abgewickelt werden.

1. Wer kann eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investition beantragen?

Dieses Programm richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die eine bedeutende Kapitalinvestition in Spanien tätigen und sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen, arbeiten und aufhalten möchten.
Zu den berechtigten Antragstellern gehören:

  • Der Hauptinvestor und
  • Ihre unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern).

2. Arten von qualifizierten Investitionen

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss die Investition einen der folgenden Schwellenwerte erfüllen:

  • 500.000 € oder mehr in spanischen Immobilien, frei von Pfandrechten.
  • 1 Million Euro in Aktien oder Einlagen bei spanischen Unternehmen oder Finanzinstituten.
  • 2 Millionen Euro in spanischen Staatsanleihen.
  • Ein Geschäftsprojekt, das Arbeitsplätze schafft, zur Innovation beiträgt oder erhebliche sozioökonomische Auswirkungen in Spanien hat.

Die Investition muss durch beglaubigte Unterlagen wie Urkunden, Jahresabschlüsse oder Bankbescheinigungen nachgewiesen werden.

3. Antragsverfahren und Unterlagen

Anträge können entweder eingereicht werden bei:

  • Das spanische Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers oder
  • Die Abteilung für Großunternehmen und strategische Gruppen (UGE-CE) in Spanien.

Die Hauptdokumentation umfasst:

  • Reisepass und Nachweis der legalen Einreise nach Spanien.
  • Nachweis einer qualifizierten Investition.
  • In Spanien gültige Krankenversicherung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
  • Führungszeugnis (gültig für 90 Tage).
  • Antragsformular und Verwaltungsgebühren.

Nach der Genehmigung müssen Antragsteller innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft in Spanien ihre Ausländeridentitätskarte (TIE) beantragen.

4. Dauer und Verlängerung

Die erste Aufenthaltsgenehmigung ist zwei Jahre lang gültig und kann um jeweils fünf Jahre verlängert werden, sofern die Investition aufrechterhalten wird.
Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren legalen Aufenthalts kann der Investor unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und schließlich die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

5. Steuerliche und rechtliche Überlegungen

Obwohl Aufenthaltsgenehmigungen Investoren das Leben in Spanien ermöglichen, bedeuten sie nicht automatisch eine steuerliche Ansässigkeit.
Ein Investor wird nur dann steuerlich in Spanien ansässig, wenn:

  • Sie verbringen mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien oder
  • Ihre wirtschaftlichen Interessen liegen hauptsächlich im Inland.

Unser Rechtsteam bei Frau Legal bietet maßgeschneiderte Steuerplanungs- und Compliance-Dienstleistungen für Investoren – einschließlich Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), Vermögenssteuer und Formular 720-Erklärung.

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6. Warum mit Rechtsbeistand beantragen?

Das Antragsverfahren erfordert die Koordination zwischen mehreren Behörden, Notaren und Finanzinstituten.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt gewährleistet:

  • Genaue Erstellung der Dokumentation.
  • Rechtzeitige Einreichung und Genehmigung.
  • Rechtssicherheit für Ihre Investition und Ihren Aufenthaltsstatus.

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