Einwanderungsrecht und Aufenthalt in Spanien

Seit Anfang 2021 haben britische Staatsbürger zwei Möglichkeiten, nach Ablauf der Brexit-Übergangsphase einen legalen Aufenthalt in Spanien zu erlangen oder aufrechtzuerhalten.

1. Für diejenigen, die bereits im Besitz einer „Green Card“ sind

Britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 die EU-Anmeldebescheinigung (allgemein bekannt als „Green Card“) erhalten haben, gelten weiterhin als rechtmäßig in Spanien ansässig.

Sie müssen diese jedoch gegen die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) eintauschen, eine biometrische Aufenthaltskarte, die sie als Begünstigte des Austrittsabkommens ausweist.
Dieses Verfahren wird bei der Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) durchgeführt, die für ihre Wohnprovinz zuständig ist.

2. Für diejenigen, die sich vor dem Brexit nicht beworben haben

Wer vor dem 31. Dezember 2020 keinen Antrag auf eine Green Card gestellt oder sich nicht gemäß dem Austrittsabkommen registriert hat, muss nun einen Antrag auf Aufenthalt als Nicht-EU-Bürger stellen.

Das bedeutet, dass Sie das allgemeine Einwanderungsverfahren befolgen müssen, wie zum Beispiel:

  • Nicht lukratives Aufenthaltsvisum (für Personen, die nicht beabsichtigen, in Spanien zu arbeiten).
  • Goldenes Visum (für Investoren, die Immobilien im Wert von mehr als 500.000 € erwerben).
  • Arbeits- oder Selbstständigkeitsvisa (für Personen mit einem gültigen Stellenangebot oder Geschäftsprojekt in Spanien).

Diese Anträge müssen vor Reiseantritt beim spanischen Konsulat im Vereinigten Königreich eingereicht werden.

Rechtsbeistand für britische Staatsbürger

Bei Frau Legal kümmern wir uns um alle Aufenthalts- und Einwanderungsformalitäten für britische Staatsbürger, die auf Mallorca, Ibiza oder anderswo in Spanien leben möchten.