Spanien ist nach wie vor eines der attraktivsten Ziele in Europa für Investoren, Unternehmer und Fachkräfte, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union begründen möchten.
Durch das Gesetz für Unternehmer (Ley 14/2013) hat die spanische Regierung eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung für Investoren aus Nicht-EU-Ländern geschaffen, die als Golden Visa bekannt ist und unter bestimmten Bedingungen auch eine Arbeitsgenehmigung ermöglicht.

Bei Frau Legal unterstützen wir Mandanten während des gesamten Prozesses – von der Anlagestrategie bis hin zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und deren Verlängerung – und gewährleisten die vollständige Einhaltung der Gesetze auf Mallorca, Ibiza und in ganz Spanien.

1. Was ist die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren aus Nicht-EU-Ländern?

Diese Genehmigung ist für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern bestimmt, die eine erhebliche Investition in Spanien tätigen und innerhalb des Schengen-Raums leben, arbeiten und sich frei bewegen möchten.
Sie gewährt sowohl Aufenthalts- als auch Arbeitsgenehmigung für den Investor und in den meisten Fällen auch für seine Familienangehörigen.

2. Förderfähige Anlagearten

Um sich für das Golden Visa zu qualifizieren, muss der Antragsteller mindestens eines der folgenden Anlagekriterien erfüllen:

  • Immobilieninvestition von 500.000 € oder mehr, frei von Belastungen oder Hypotheken.
  • Geschäftsprojekt in Spanien, das Arbeitsplätze schafft, zu technologischer oder wissenschaftlicher Innovation beiträgt oder eine bedeutende sozioökonomische Auswirkung hat.
  • Investition in Staatsanleihen von 2 Millionen Euro oder mehr.
  • Anteile an spanischen Unternehmen oder Einlagen im Wert von mindestens 1 Million Euro.

Die Antragsteller müssen außerdem ausreichende finanzielle Mittel, eine gültige Krankenversicherung und ein sauberes Strafregister nachweisen.

3. Beinhaltet das Golden Visa eine Arbeitsgenehmigung?

Ja. Seit der Reform von 2013 beinhalten Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren automatisch eine Arbeitsgenehmigung.
Dies bedeutet, dass Investoren und ihre Angehörigen (Ehepartner und volljährige Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Eltern) legal überall in Spanien leben und arbeiten können, ohne dass eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Die erste Genehmigung ist für zwei Jahre gültig und kann für fünfjährige Zeiträume verlängert werden, solange die Investition und andere gesetzliche Anforderungen in Kraft bleiben.

4. Steuerliche und aufenthaltsrechtliche Auswirkungen

Obwohl die Aufenthaltsgenehmigung es Ihnen erlaubt, in Spanien zu leben, macht sie Sie nicht automatisch zu einem Steuerinländer.
Sie werden nur dann als spanischer Steuerinländer betrachtet, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten oder wenn sich Ihre wirtschaftlichen Hauptinteressen hier befinden.

Frau Legal bietet umfassende Beratung, um Investoren zu helfen, ihre Steuersituation zu optimieren und alle Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich Vermögenssteuer, Formular 720 und Einkommensteuer für Gebietsfremde (IRNR).

📘 Siehe auch: Formular 720 – Erklärung von Vermögenswerten im Ausland

5. Wie beantragt man die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren?

Anträge können entweder eingereicht werden:

  • Beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland, oder
  • In Spanien, wenn Sie bereits ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Vorlage von Unterlagen, die die qualifizierende Investition belegen.
  2. Vorlage von Krankenversicherungs-, Finanz- und Strafregisterbescheinigungen.
  3. Erhalt der Ausländeridentitätskarte (TIE) nach Genehmigung.

Die Bearbeitungszeiten sind in der Regel kurz – die Behörden müssen innerhalb von 20 Werktagen nach Antragstellung eine Entscheidung treffen.

6. Warum mit einem spezialisierten Einwanderungsanwalt zusammenarbeiten?

Die Navigation im spanischen Einwanderungsrecht als Investor aus einem Nicht-EU-Land kann komplex sein. Bei Frau Legal bieten wir:

  • Vollständige Rechtsberatung zu Anlagestrukturen.
  • Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
  • Koordination mit Notaren, Banken und spanischen Behörden.
  • Mehrsprachige Rechtsberatung für eine reibungslose Kommunikation.

💼 Erfahren Sie mehr über unsere Einwanderungs- und Aufenthaltsdienste oder kontaktieren Sie uns direkt, um Ihren Antrag auf Mallorca oder Ibiza zu beginnen.